Beitragsordnung

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Gültig ab 1.1.2021

1. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der § 6 der Satzung.

2. Beschlussfassung und Bekanntgabe

  1. Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung am 14.02.2020 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
  2. Mitglieder, die dem Verein neu beitreten, können die Beitragsordnung auf der Homepage des Vereins herunterladen.
  3. Diese Beitragsordnung gilt solange, bis die Mitgliederversammlung eine neue Beitragsordnung beschließt, mindestens bis 31.12.2021.
  4. Zusätzlich zu den Beiträgen können nach §6 der Satzung von der Mitgliederversammlung weitere ehrenamtliche Leistungen für Mitglieder ab 16 Jahren beschlossen werden. Diese können durch einen zusätzlichen Geldbetrag abgelöst werden, der höchstens 50% des Beitrags betragen darf.
  5. Im Beitrag sind für jedes Mitglied enthalten:
    Mitgliedschaft bei der DIMB e.V.
    private Tretradversicherung des BDR, versichert sind private Fahrten mit dem Fahrrad

3. Höhe des Beitrags

Der Beitrag im Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) beträgt für

4. Neumitglieder

Der Beitrag für Neumitglieder beträgt bei Eintritt ab dem 1. September des Jahres 50 % des  Jahresbeitrags. Im Folgejahr gilt der normale Jahresbeitrag. Beim Austritt aus dem Verein werden keine Beiträge rückerstattet.

5. Zahlung

Die Beiträge des Vereins werden zum 1. Februar des jeweiligen Kalenderjahres durch ein  SEPA Lastschriftmandat eingezogen.

Bei Eintritt während des Jahres wird der Beitrag zum 15. des Folgemonats erhoben. Fällt das Datum des Einzugs auf ein Wochenende, so gilt der nächstfolgende Werktag. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.

* Schüler, Studenten, Auszubildende und Arbeitslose ab 23 Jahren müssen dies unaufgefordert jährlich nachweisen. Der Nachweis kann per Post oder E-Mail erfolgen und muss bis zum 31. Januar vorliegen.