Beitragsordnung

Gültig ab 01.01.2024


I. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der § 6 der Satzung.

II. Beschlussfassung und Bekanntgabe

1) Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung am 03.03.2023 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

2) Mitglieder, die dem Verein neu beitreten, können die Beitragsordnung auf der Homepage des Vereins herunterladen.

3) Diese Beitragsordnung gilt solange, bis die Mitgliederversammlung eine neue Beitragsordnung beschließt, mindestens bis zum 31.12.2024.

4) Zusätzlich zu den Beiträgen können nach §6 der Satzung von der Mitgliederversammlung weitere ehrenamtliche Leistungen für Mitglieder ab 16 Jahren beschlossen werden. Diese können durch einen zusätzlichen Geldbetrag abgelöst werden, der höchstens 50% des Beitrags betragen darf.

5) Im Beitrag sind für jedes Mitglied enthalten:

6) Der Beitrag im Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember) beträgt für

GruppeBeschreibungBeitrag
Normal Mitglieder ab 23 Jahren 94,00 €
E1Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren35,00 €
E2Junioren bis einschließlich U23 (17 – 22 Jahre)66,00 €
E3Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose ab 23 Jahre *)66,00 €
E4Personen mit Behinderung ab einem Behinderungsgrad von
50%, Nachweis erforderlich
66,00 €
FamFamilientarif: beliebig viele Kinder / Jugendliche in E1 oder E285,00 €
Aufschlag pro Elternteil25,00 €
Beitragsgruppen

*) Schüler, Studenten, Auszubildende und Arbeitslose ab 23 Jahren müssen dies
unaufgefordert jährlich nachweisen. Der Nachweis kann per Post oder E-Mail erfolgen und muss bis zum 31. Januar vorliegen.

Der Beitrag für Neumitglieder beträgt bei Eintritt ab dem 1. September des Jahres 50% des Jahresbeitrags. Im Folgejahr gilt der normale Jahresbeitrag. Beim Austritt aus dem Verein werden keine Beiträge erstattet.

7) Die Beiträge des Vereins werden Anfang Februar des jeweiligen Kalenderjahres durch ein SEPA Lastschriftmandat eingezogen. Das Lastschriftmandat kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.

Mitglieder, die kein SEPA Lastschriftmandat erteilt haben, müssen den Beitrag bis zum 15.01. überwiesen oder in bar bezahlt haben. Andernfalls erfolgt keine Meldung bei den Verbänden und der Versicherungsschutz ist nicht mehr gewährleistet.

Bei Eintritt während des Jahres wird der Beitrag zum 15. des Folgemonats erhoben. Fällt das Datum des Einzugs auf ein Wochenende, so gilt der nächstfolgende Werktag.

Aufnahme einer Familienmitgliedschaft während des Jahres
Tritt während des Jahres ein Familienmitglied bei, wird maximal der Familienbeitrag erhoben.

8) Bestimmung der Beitragsgruppe
Der Stichtag für die Festlegung der Beitragsgruppe ist der 01.01. des Jahres. Für Neumitglieder gilt das Alter am Eintrittsdatum. Änderungen während des Jahres, z.B. Aufnahme einer Ausbildung, werden erst im nächsten Jahr berücksichtigt.